Artikel 21 der Landesverfassung Baden-Württemberg:
In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ein ordentliches Lehrfach.
Lehrkräfte des Faches:
SD´in Dörthe Hecht (Fachleiterin)
Prof. Erik Müller (Bereichsleiter)
Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
SD´in Dr. Petra Reiter-Mayer
Schwerpunkte / Besonderheiten der Ausbildung:
Die Demokratie Deutschlands kann nur dann funktionieren, wenn sie von verantwortungs-freudigen und mündigen Bürgern getragen wird. Aufgabe der politischen Bildung ist es, junge Menschen zu demokratischen Denken und Handeln zu befähigen, d.h. ihre Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz zu fördern und einen Beitrag zu ihrer Wertebildung zu leisten.