Vorbemerkungen:
Nach der Rahmenverordnung des Kultusministeriums (RVO) umfasst das Orientierungspraktikum 3 Wochen und das Schulpraxissemester 12 Wochen.
Sie können sich im Online-Anmeldeverfahren für das SPS anmelden. Infos zu den
Anmeldezeiträumen finden Sie hier
Studierende in Tübingen sollen ihr Schulpraxissemester im 1. Semester des Masterstudiengangs absolvieren.
Ja, Sie können im Onlineverfahren bis zu fünf Schulen angeben.
a) Es müssen zwei Pflichtfächer an der Schule angeboten werden.
b) Ausgewogene Fächerverteilung bei den Studierenden im SPS
Diese Schulen in Tübingen und Reutlingen sind sehr begehrt. Hinweis: Die Chancen erhöhen sich daher, wenn Sie sich bei einer Schule im Umland bewerben.
Ja, denn das SPS wird überall in Baden-Württemberg anerkannt. Sie werden dann dem jeweils zuständigen Ausbildungsseminar zugeordnet (z.B. bei einer Schule in Friedrichshafen dem Seminar in Weingarten usw.). Bei der Wahl einer Schule sind Sie also nicht an den Einzugsbereich Ihres Studienortes gebunden.
Das SPS kann nur in Baden-Württemberg absolviert werden; andere Bundesländer sind ausgeschlossen.
Es gibt die Möglichkeit, das SPS an einer deutschen Auslandsschule, die auf der Liste "Liste "Deutsche Schulen im Ausland" aufgeführt ist, zu absolvieren. Dieses Praktikum ersetzt insgesamt 8 der 12 vorgeschriebenen Praktikumswochen, so dass Sie zusätzlich für die restlichen 4 Wochen noch ein Praktikum an einer Schule in Baden- Württemberg absolvieren müssen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Das Absolvieren des SPS an einer Schule, die Sie als Schülerin bwz. Schüler besucht haben, ist nicht zulässig.
Alle Studierenden des Höheren Lehramts an Gymnasien können ihr SPS an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium absolvieren, sofern an dieser Schule zumindest zwei der von Ihnen studierenden Fächer als Unterrichtsfächer angeboten werden. Im zweiten Fall finden die Begleitveranstaltungen an den staatlichen Seminaren für berufliche Schulen statt. Die Wahl eines beruflichen Gymnasiums für ihr SPS hat keine Auswirkungen auf ihren späteren Ausbildungsweg (Referendariat an einem allgemeinbildenden Gymnasium).
Vorteile: Spracherwerb in Kombination mit Unterrichtspraxis, Zugang zu Land und Leuten, zu anderer Kultur, Gewinn von Selbstständigkeit im Ausland.
Nachteile: Fehlendes paralleles Zusatzprogramm am Staatlichen Seminar (dieses muss nach der Tätigkeit als assistant teacher absolviert werden). Die Tätigkeit als assistant teacher ersetzt acht Wochen des Schulpraktikums, die letzten 4 Wochen müssen an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.
Damit eine Tätigkeit als Assistant Teacher 8 Wochen des Schulpraktikums in Baden-Württemberg ersetzen kann, müssen Sie dort mindestens 6 Monate am Stück gearbeitet haben mit mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe. Ihr Aufenthalt muss schriftlich von der Schule bescheinigt werden, eine von Ihnen erstellte 5-10 seitige Dokumentation muss von der Schule abgezeichnet sein.
Damit ein Praktikum an einer (hierfür zugelassenen) deutschen Schule 8 Wochen des SPS in Baden-Württemberg ersetzen kann, müssen Sie dort mindestens 8 Wochen am Stück gearbeitet haben mit mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe. Ihr Aufenthalt sowie die Anzahlt der gehaltenen Stunden müssen schriftlich von der Schule bescheinigt werden, eine von Ihnen erstellte 5-10seitige Dokumentation muss von der Schule abgezeichnet sein.
Eine Liste der für das SPS zugelassenen deutschen Schulen im Ausland finden Sie in der Liste Deutscher Schulen im Ausland bwz. Europäischen Schulen
Grundsätzlich ja. Die Bedingungen für das Schulpraxissemester an einer deutschen Auslandschule sollen vergleichbar sein mit den Bedingungen eines Gymnasiums in Baden-Württemberg. Die Deutsche Schule im Ausland stellt Ihnen eine Bescheinigung über den Zeitraum und die Anzahl der gehaltenen Stunden aus, ferner bescheinigt sie Ihnen, ob Sie das SPS an dieser Schule erfolgreich absolviert haben.
Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Online-Verfahren. Bei der Eingabe der persönlichen Daten ist hierbei das verkürzte Schulpraxissemester („Kurzform 4 Wochen“) anzugeben. In den vier Wochen müssen Sie 40 Hospitationsstunden, davon mindestens 15 Stunden eigenen begleitenden Unterricht absolvieren.
Sie können sich an das für Sie zuständige Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Tübingen (Gymnasium) wenden oder an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Tübingen.
Auf unserer Homepage finden Sie immer die aktuellen Termine zu Ihrem Schulpraxissemester hier
Da diese Veranstaltungen für Sie verbindlich sind, richten Sie bitte Ihre Urlaubsplanung entsprechend aus. Die Seminarveranstaltungen finden in der Regel am Dienstag- und Donnerstagnachmittag statt.
Das SPS wird Sie zeitlich sehr in Anspruch nehmen. Es dient der Berufsvorbereitung und bietet im Rahmen des Studiums letztmalig die Möglichkeit zur praktischen Berufsorientierung. Es dient der Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis und ermöglicht Ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule. Der Schulalltag mit den spezifischen Belastungen des Berufs wird von Ihnen unmittelbar erfahren.
Ihre Teilnahme am gesamten Schulleben umfasst insbesondere:
- die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche),
- die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Schulfeiern, Sporttage, Landheimaufenthalte,
- die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Konferenzen aller Art, Elternabende,
- das Kennenlernen von Partnern der Schule, z.B. Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen,
- die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen der Ausbildungslehrkraft und der Schule,
- die Dokumentation des SPS im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios.
Alle Tätigkeiten werden mit der Ausbildungslehrerin bzw. dem Ausbildungslehrer an der Schule abgestimmt.
Beachten Sie, dass Seminarveranstaltungen allen schulischen Veranstaltungen vorgehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen in der Schule oder bei den Begleitveranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden kann. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig schriftlich beim Seminarleiter (bei Fehlzeiten an der Schule bei der Schulleitung) beantragt werden. Krankheitsfälle müssen zunächst telefonisch, dann schriftlich entschuldigt werden. Werden durch Beurlaubungen und/oder Krankheitszeiten mehr als insgesamt zwei Veranstaltungen versäumt, kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Es gibt diesbezüglich keine strikten Vorschriften oder gar eine festgelegte Reihenfolge. Aber es empfiehlt sich, sowohl die Unter-, Mittel- als auch die Oberstufe in allen ihren Fächern kennen zu lernen. Zumindest sollten Sie dort überall einmal hospitiert haben. Bedenken Sie, dass Sie möglichst umfassend das Tätigkeitsfeld einer Gymnasiallehrkraft kennenlernen sollen.
Das widerspricht dem Sinn und dem Ziel des SPS. Sie sollen möglichst viele Unterrichtsstile kennen lernen, damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können.
Sie dürfen diese Stundenangaben nicht unterschreiten. Am besten besprechen Sie die Erwartungen hinsichtlich Ihrer Anwesenheit an der Schule mit der Schulleitung bzw. Ihrer Ausbildungslehrkraft. Die Dokumentation Ihrer Hospitationsstunden und Unterrichtsversuche legen Sie Ihrer Ausbildungsschule vor.
Grundsätzlich wird die Teilnahme an außerunterrichtlichen Maßnahmen befürwortet. Sie ist jedoch nur dann möglich, wenn keine Veranstaltungen des Seminars ausfallen. Die Priorität liegt bei der Hospitation von Unterricht. Im SPS wird in der Regel für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie im späteren Referendariat auch eine Hospitationsstunden pro Tag angerechnet.
Das SPS ist ein "full-time-job", der Sie zeitlich sehr fordern wird. Ein Besuch universitärer Veranstaltungen wird Ihnen aus Zeitgründen erst nach den 12 Wochen SPS, also nach Weihnachten, möglich sein. Während der 12 Wochen des SPS gehen die seminaristischen und schulischen Veranstaltungen allen anderen Verpflichtungen grundsätzlich vor. Eine Beurlaubung für Univeranstaltungen ist nicht möglich. Da nach RVO für das SPS ledigich 16 ECTS-Punkte vorgesehen sind, ist es jedoch möglich, im neuen Jahr weitere Veranstaltungen zu besuchen. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob Ihre Universität Kompaktveranstaltungen nach Weihnachten anbietet.
Nein, da die 12 Wochen und die Begleitveranstaltungen als Pflichtpensum festgeschrieben sind. Im Krankheitsfall sind die Schulen aufgefordert, die fehlende Praktikumszeit nacharbeiten zu lassen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten hinter Ihren Verpflichtungen im Schulpraxissemester zurücktreten müssen. Bedenken Sie, dass das Schulpraxissemester am Seminar Tübingen bereits in der ersten Schulwoche startet. Daher sind auch universitäre Exkursionen ab diesem Termin nicht möglich.
Sie sollten die zeitlichen Anforderungen des SPS nicht unterschätzen. In der Regel wird das Schulpraktikum Ihren ganztägigen Einsatz fordern, so dass Hiwi-Job und SPS bis Weihnachten in der Regel kaum miteinander zu vereinbaren sind.
Ihre Praktikumsschule stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. wenn Sie das SPS bestanden haben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung des Seminars, dass Sie die Seminarveranstaltungen regelmäßig besucht haben.
Das Portfolio besteht aus einem Dokumentationsteil und einem Reflexionsteil.
Der Dokumentationsteil enthält z.B.:
- eine Beschreibung der Praktikumsschule
- Unterrichtsentwürfe
- eine Auflistung von gehaltenen Stunden und Hospitationen
- Ergebnisse von Besprechungen
- sowie den Abschlussbericht
Im Reflexionsteil halten Sie z.B. Überlegungen fest
- zu Ihrer Berufsmotivation und Ihren Zielsetzungen
- zu Ihren Stärken und Entwicklungsfeldern
- zu den wahrgenommenen Belastungen im Berufsfeld Lehrer
- zu erfolgreichen und weniger erfolreichen Untrrrichtsversuchen
- zu Rückmeldungen, die Ihnen Lehrkräfte oder Schüler gegeben haben
- etc.
Umfang und genaue Form werden mit der Ausbildungslehrkraft abgesprochen.
Sie können das Praktikum einmal an einer anderen Schule wiederholen. Sie bekommen von der Schule eine Begründung für das Nicht-Bestehen, die Sie mit dem Ausbildungslehrer auch im Hinblick auf Ihren weiteren Berufsweg besprechen sollten.
Bei erneutem Nichtbestehen des SPS erlischt der Prüfungsansspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang - der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.