Vorbemerkungen:
Nach der Gymnasialen Prüfungsordnung I (GymPO I) umfasst das Orientierungspraktikum 2 Wochen und das Schulpraxissemester 13 Wochen. Nach der Gymnasialen Prüfungsordnung II (GymPO II), die zum WS 2015/16 in Kraft trat, umfasst das Orientierungspraktikum 3 Wochen und das Schulpraxissemester 12 Wochen.
Sie können sich im Online-Anmeldeverfahren für das SPS bewerben.
Für Studierende, die vor dem WS2015/16 begonnen haben, ist das 5. Semester der beste Zeitpunkt für die Platzierung des Praxissemesters. Dies liegt vor allem daran, dass Sie bis dahin alle vorbereitenden Veranstaltungen an der Universität (Fachdidaktik 1,schulpädagogische Veranstaltungen, Modul Personale Kompetenz1) besucht haben sollten.
Für Studierende, die ab dem WS2015/16 begonnen haben, liegt der Termin fest: Es findet im ersten Semester des Masterstudiengangs statt.
Nein, Sie können sich immer nur bei einem Gymnasium anmelden. Gleichzeitiges Anmelden an mehreren Schulen kann zu einem Ausschluss bei allen Schulen führen.
Die Entscheidung wird an der jeweiligen Schule in der Regel von der Schulleitung und den Ausbildungslehrern getroffen.
Alle am ersten Bewerbungstag (erster Schultag nach den Osterferien) abgegebenen Bewerbungen werden ohne Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge bearbeitet. Sie müssen also nicht um Mitternacht Ihre Bewerbung losschicken. Ab dem Folgetag beginnt die Bearbeitung an den Schulen.
a) Ob die Fächer an dieser Schule angeboten werden
b) Ausgewogene Fächerverteilung bei den Bewerbern
c) Nach der Fachsemesterzahl
Hinweis: Unbedingt die Homepage der Schulen nach Fächerprofil / Angebotendurchforsten!
Diese Schulen in Tübingen und Reutlingen sind sehr begehrt und schnell ausgebucht.
Hinweis: Die Chancen erhöhen sich, wenn Sie sich bei einer Schule im Umland bewerben.
Nein, Sie müssen eine schriftliche Rückmeldung abwarten. Bei einer Ablehnung sollten Sie sofort die nächste Anmeldung bei einer anderen Schule Ihrer Wahl folgen lassen. Das Verfahren endet erst, wenn Ihnen eine definitive, schriftliche Zusage einer Schule vorliegt. Die Schulen werden von uns gebeten, Ihre Zusagen sehr schnell zu versenden.
Hinweis: Je länger Sie innerhalb des Anmeldezeitraums (1. Schultag nach den Osterferien - ca. Mitte Mai) warten, desto schwieriger wird es, eine Schule im Raum Reutlingen/Tübingen zu finden, da sie meist schon durch andere Praktikanten und Praktikantinnen belegt sind.
Ja, denn das Schulpraxissemester wird überall in Baden-Württemberg anerkannt. Sie werden dann dem dortigen Ausbildungsseminar zugeordnet (z.B. bei einer Schule in Friedrichshafen dem Seminar in Weingarten usw.). Bei der Wahl einer Schule sind Sie also nicht an den Einzugsbereich Ihres Studienortes gebunden.
Das Schulpraxissemester kann nur in Baden-Württemberg absolviert werden; andere Bundesländer sind ausgeschlossen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, das Schulpraxissemester an einer deutschen Auslandsschule, die auf der Liste "Liste "Deutsche Schulen im Ausland" aufgeführt ist, zu absolvieren. Dieses Praktikum ersetzt insgesamt 9 der 13 (nachGymPO II 8 der 12) vorgeschriebenen Praktikumswochen, so dass Sie zusätzlich noch ein 4-wöchiges Praktikum an einer Schule in Baden- Württemberg machen müssen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Das Absolvieren des Praxissemesters an einer Schule, die ein Student als Schüler besucht hat, ist nicht zulässig. Diese Schulen dürfen Sie nicht zulassen. Ein Praktikum an dieser Schule erkennt das Prüfungsamt nicht an.
Alle Studierenden des Höheren Lehramts können ihr Praktikum auch an einer Beruflichen Schule absolvieren, sofern an dieser zwei der von Ihnen studierten Fächer als Unterrichtsfächer angeboten werden. Die Begleitveranstaltungen finden dann an den staatlichen Seminaren für berufliche Schulen statt. Dies hat keine Auswirkungen auf ihren späteren Ausbildungsweg (Referendariat an einem allgemeinbildenden Gymnasium).
Vorteile: Spracherwerb in Kombination mit Unterrichtspraxis, Zugang zu Land und Leuten, zu fremder Kultur, Gewinn von Selbstständigkeit im Ausland.
Nachteile: Fehlendes paralleles Zusatzprogramm am Staatlichen Seminar (muss vor oder nach der Tätigkeit als assistant teacher absolviert werden). Die Tätigkeit als assistant teacher ersetzt neun bzw. ab Studienbeginn 2015/16 acht Wochen des Schulpraktikums, die letzten 4 Wochen müssen an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.
Damit eine Tätigkeit als Assistant Teacher 9 bzw. 8 Wochen des Schulpraktikums in Baden-Württemberg ersetzen kann, müssen Sie dort mindestens 6 Monate am Stück gearbeitet haben mit mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe. Ihr Aufenthalt muss schriftlich von der Schule bescheinigt werden, ein von Ihnen erstellter 5-10 seitiger Bericht muss von der Schule abgezeichnet sein.
Damit ein Praktikum an einer (hierfür zugelassenen) deutschen Schule 9 bzw. 8 Wochen des Schulpraktikums in Baden-Württemberg ersetzen kann, müssen Sie dort mindestens 9 bzw. 8 Wochen am Stück gearbeitet haben mit mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe. Ihr Aufenthalt muss schriftlich von der Schule bescheinigt werden, ein von Ihnen erstellter 5-10seitiger Bericht muss von der Schule abgezeichnet sein.
Eine Liste der für anrechenbare Schulpraktika zugelassenen deutschen Schulen im Ausland finden Sie in der Liste Deutscher Schulen im Ausland bwz. Europäischen Schulen
Grundsätzlich ja. Die Bedingungen für das Schulpraxissemester an einer deutschen Auslandschule sollen vergleichbar sein mit den Bedingungen eines Gymnasiums in Baden- Württemberg. Die Deutsche Schule im Ausland stellt Ihnen eine Bescheinigung über den Zeitraum aus, ferner, ob Sie das SPS erfolgreich absolviert haben.
Diese Anfrage sollten Sie ebenfalls direkt über das Online-Verfahren bei den Schulen stellen. Bei der Eingabe der persönlichen Daten ist hierbei das verkürzte Schulpraxissemester („Kurzform 4 Wochen“) anzugeben. Über Zulassung und Zeiträume entscheidet die Schule
Hier können Sie sich an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Tübingen wenden.
Die Termine der Begleitveranstaltungen am Seminar Tübingen finden Sie aktuell hier. Da diese Veranstaltungen für Sie verbindlich sind, richten Sie bitte Ihre Urlaubsplanung ensprechend aus. Die Seminarveranstaltungen finden in der Regel am Dienstag- und Donnerstagnachmittag statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen in der Schule oder bei den Begleitveranstaltungen eineTeilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden kann. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig schriftlich beim Seminarleiter (bei Fehlzeiten an der Schule bei der Schulleitung) beantragt werden. Krankheitsfälle müssen zunächst telefonisch, dann schriftlich entschuldigt werden. Werden durch Beurlaubungen und/oder Krankheitszeiten mehr als insgesamt zwei Veranstaltungen versäumt, kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Das Praxissemester findet grundsätzlich nur noch in Blockform statt. Schulen und begleitende Seminare haben ihre Organisation entsprechend umgestellt.
Es gibt diesbezüglich keine strikten Vorschriften oder gar eine festgelegte Reihenfolge. Aber es empfiehlt sich, sowohl die Unter-, Mittel- als auch die Oberstufe in allen ihren Fächern kennen zu lernen. Zumindest sollten Sie dort überall einmal hospitiert haben. Bedenken Sie, dass Sie möglichst umfassend das Tätigkeitsfeld des Gymnasiallehrers kennenlernen sollen.
Theoretisch ja. Das widerspricht jedoch dem Sinn und Ziel des Praxissemesters. Sie sollen möglichst viele Unterrichtsstile kennen lernen, damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können.
Dies dürfen Sie gern, jedoch nur dann, wenn keine Seminarveranstaltungen betroffen sind.
Sie dürfen diese Stundenangaben grundsätzlichnicht unterschreiten. Am besten besprechen Sie die Erwartungen hinsichtlich Ihrer Anwesenheit an der Schule mit der Schulleitung. Die Dokumentation Ihrer Hospitationsstunden und Unterrichtsversuche übernehmen die Ausbildungsschulen (in der Regel die Ausbildungslehrer).
Grundsätzlich wird die Teilnahme an außerunterrichtlichen Maßnahmen befürwortet. Sie ist jedoch nur dann möglich, wenn keine Veranstaltungen des Seminars ausfallen müssten. Die Priorität liegt bei der Hospitation von Unterricht. Daher wird im Praxissemester für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie im späteren Referendariat lediglich eine Hospitationsstunde pro Tag angerechnet.
Dies ist im Grundsatz möglich, denn Sie sind als Studierende/r weiterhin eingeschrieben, obwohl Sie von der Studiengebühr befreit sind. Allerdings wird Ihnen dies aus Zeitgründen wohl erst nach den 13 bzw. 12 Wochen Praxissemester, also nach Weihnachten, möglich sein.
Während der 13 bzw. 12 Wochen des Praxissemesters gehen die seminaristischen und schulischen Veranstaltungen allen anderen Verpflichtungen vor.
Da nach der neuen GymPO I für das Praxissemester lediglich 16 ECTS-Punkte vorgesehen sind, ist es jedoch ratsam, im neuen Jahr weitere Veranstaltungen, z.B. in Fachdidaktik, MPK und EPG zu besuchen. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob Ihre Universität Kompaktveranstaltungen nach Weihnachten anbietet.
Prinzipiell nein, da die 13 bzw. 12 Wochen und die Begleitveranstaltungen als Pflichtpensum festgeschrieben sind. Im Krankheitsfall sind die Schulen aufgefordert, die fehlende Praktikumszeit nacharbeiten zu lassen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten hinter Ihren Verpflichtungen im Schulpraxissemester zurücktreten müssen. Bedenken Sie, dass das Schulpraxissemester am Seminar Tübingen bereits in der letzten Sommerferienwoche startet.
Eine Hiwi-Tätigkeit an der Universität ist während des Praxissemesters möglich. Sie sollten jedoch nicht die zeitlichen Anforderungen des Schulpraxissemesters unterschätzen. In der Regel wird das Schulpraktikum Ihren ganztägigen Einsatz erfordern, so dass Hiwi-Job und Schulpraktikum in der Regel nicht gut miteinander zu vereinbaren sind.
Es gibt ein zweiteiliges Bescheinigungsformular, auf dem die Schule das erfolgreiche Bestehen und das beteiligte Seminar die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen bescheinigt. Falls Sie Ihr Praktikum im Ausland ableisten wollen, können Sie dieses Formular auf der Homepage des Seminars unter Ausbildung/Praxissemester aufrufen und ausdrucken. Falls die Auslandsschule ein eigenes Formular verwendet, achten Sie darauf, dass der zeitliche Umfang beschrieben wird und das Bestehen bescheinigt wird.
Das Berichtsheft hat folgende Bestandteile:
- Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge.
- Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrkräfte mit einer Dokumentation über ihre Erledigung
- Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche
- Reflexionen über die eigenen Erfahrungen
- die Erstellnung eines Abschlussberichts als Beginn bzw. Fortsetzung eines Portfolios
Dokumentationsmappe bezogen auf das lebenslange Lernen in Aus- und Fortbildung.)
Umfang und genaue Form werden mit der Ausbildungslehrkraft abgesprochen.
Sie können das Praktikum einmal an einer anderen Schule wiederholen. Sie bekommen von der Schule eine Begründung für das Nicht-Bestehen, die Sie mit dem Ausbildungslehrer auch im Hinblick auf Ihren weiteren Berufsweg besprechen sollten.